Das ZIM ist ein staatliches Förderprogramm, das speziell kleinen und mittleren Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Deutschland finanzielle Unterstützung für innovative Projekte bietet. Ziel ist es, KMUs in ihrer Forschungs- und Entwicklungsarbeit zu stärken. Wichtig für eine ZIM Förderung ist, dass die Forschung bzw. Entwicklung „den weltweiten Stand der Technik mit bestimmten Funktionalitäten, Parametern und Merkmalen übertrifft“. Die finanzielle Unterstützung ermöglicht es den Unternehmen, innovative Ideen zu realisieren, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln und so ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Hierbei beschränkt sich das ZIM nicht auf einzelne Industrien oder Technologien. Die Förderung hilft, die anfallenden Kosten für Forschung und Entwicklung zu reduzieren und das unternehmerische Risiko zu minimieren.
Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen. Dabei gilt: Mittelständische Unternehmen dürfen bis zu 250 Mitarbeiter beschäftigen. Für Kooperationsprojekte kann die Mitarbeiterzahl bis zu 1.000 betragen. Darüber hinaus können nichtwirtschaftliche Forschungseinrichtungen als Entwicklungspartner an den Projekten teilnehmen. Darüber hinaus können sich auch Forschungsinstitute, Hochschulen und Universitäten, die im Bereich Forschung und Technologie tätig sind, um die ZIM-Förderung bewerben.
Im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand werden Projekte von Unternehmen gefördert, die sich auf die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen konzentrieren. Dabei müssen diese Projekte einen deutlichen Innovationsgrad aufweisen, marktorientiert sein und mit technischen Risiken verbunden sein.
Unterteilt wird in drei Projekttypen:
Unternehmen können je nach Projekttyp und -umfang mit einer Förderquote zwischen 25% und 60% rechnen. Die Förderquote der ZIM-Förderung ist von folgenden Faktoren abhängig:
Bei Einzelvorhaben beträgt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für ZIM €550.000, gefördert werden zw. 25 und 45%. Bei Kooperationsprojekten beträgt die maximale Bemessungsgrundlage €2.300.000. Die Grenze liegt bei €450.000 pro Unternehmen, pro Forschungseinrichtung bei €220.000. Gefördert werden zw. 30 und 55%.
Im Rahmen des ZIM werden sowohl Personal- als auch Sachkosten, die direkt mit dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt in Verbindung stehen, erstattet. Dazu gehören Gehälter von Forschungs- und Entwicklungsmitarbeitern, Kosten für Materialien, Patentrechte, Lizenzen und vieles mehr. Personalkosten können mit maximal 120.000€ Jahresgehalt pro Person einkalkuliert werden. Grundsätzlich können pro Person max. 10,5 Personenmonate pro Kalenderjahr eingeplant werden. Bei Geschäftsführenden können grundsätzlich bis zu 50% der Normalarbeitszeit angesetzt werden.
Grundsätzlich ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln möglich. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass keine Doppelförderung für dieselben Kostenpositionen erfolgt. Es ist ratsam, sich vorab über die Bedingungen zu informieren und gegebenenfalls eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Der Antrag für die ZIM-Förderung muss vor Beginn des Projekts eingereicht werden. Hierfür gibt es spezielle Antragsformulare, die ausgefüllt und zusammen mit den notwendigen Unterlagen eingereicht werden müssen. Es ist zu beachten, dass das Projekt erst nach der Antragsstellung und nicht vorher gestartet werden darf.
Die Bearbeitungszeit für ZIM-Anträge kann variieren, liegt aber in der Regel bei mehreren Wochen bis zu einigen Monaten. Wir empfehlen einen ZIM-Antrag bis zu sechs Monate vor dem geplanten Projektstart einzureichen.
ZIM fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die naturgemäß mit Risiken verbunden sind. Sollte das Projekt nicht erfolgreich sein oder anders verlaufen als geplant, muss dies dem Fördermittelgeber mitgeteilt werden. Dies kann Auswirkungen auf die Höhe der Förderung haben.
Unternehmen, die ZIM in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, regelmäßig über den Fortschritt des Projekts zu berichten. Dies umfasst sowohl technische als auch finanzielle Berichte. Genauere Informationen hierzu finden sich in den Förderbedingungen und den entsprechenden Richtlinien. Nach Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von drei Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch drei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums der Verwendungsnachweis zu erbringen.
Dieser besteht aus einem Sachbericht, der eine Kurzbeschreibung des Projektes ist und einem zahlenmäßigen Nachweis.
Der Zuwendungsempfänger fordert die benötigten Mittel beim Projektträger an. Dabei wird die Zuwendung nachträglich auf Anforderung in Teilbeträgen ausgezahlt. I.d.R. entsprechend den entstandenen Kosten der vergangenen 3 Monate. Die Auszahlung erfolgt dann innerhalb einer Woche.
Die Anzahl an Anträgen ist nicht begrenzt, jedoch dürfen innerhalb von 12 monaten max. zwei ZIM Projekte bewilligt worden sein (Höchstgrenzen beachten). 15. Wie wird der Zuschuss steuerlich behandelt? Der Zuschuss muss in der Einkommenssteuer als außerordentlicher Ertrag angegeben werden. Die gesamten Aufwendungen für das Projekt können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.