FÜR WEN?
Deutsche Start-ups, KMU und Großunternehmen
FÜR WAS?
Forschung und experimentelle Entwicklung
WIE VIEL?
Bis zu 1 Mio. EUR - pro Jahr!
FAQ
Forschungszulage FAQ
Deutsche Unternehmen haben seit dem 01.01.2020 die Möglichkeit, 25% (und bis zu 1 Mio. EUR pro Jahr) ihrer Personalkosten aus dem F&E-Bereich in Form einer Forschungszulage zu erhalten. Dies gilt auch rückwirkend. Auch Ausgaben für Auftragsforschung bzw. Auftragsentwicklung können abgesetzt werden – jedoch zu 15%. Alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind grundsätzlich förderfähig. Jedes Jahr können bis zu einer Bemessungsgrenze in Höhe von €4 Mio. Zulagen von 25% bzw. 15% (maximal 1 Mio. EUR) gefördert werden. Die Forschungszulage wird auf die Ertragssteuerschuld Ihres Unternehmens angerechnet und kann bei Verlustphasen ausgezahlt werden.
Praktisch alle Innovationsvorhaben sind förderfähig gemäß dem FZulG. Dazu gehören unter anderem die Entwicklung von Systemen, Techniken, Werkstoffen, Software, Medikamenten und Behandlungsmethoden. Das Förderinstrument unterstützt sämtliche Bereiche unternehmerischer Forschung und Entwicklung, von der Grundlagenforschung bis zur experimentellen Entwicklung, ohne thematische Einschränkungen. Oftmals sind Unternehmen sich nicht bewusst, dass ihre Entwicklungsarbeiten förderfähig sind, da der Übergang zur wettbewerblichen Produktentwicklung fließend ist.
Die Forschungszulage (FZulG) steht allen steuerpflichtigen deutschen Unternehmen offen, unabhängig von ihrer Größe, vom Start-up über KMU bis zum Großunternehmen.
- Gemeinsames erarbeiten der relevanten Inhalte für die Antragstellung in Workshops, wir übernehmen die Texterstellung und das Management des Antragsportals.
- Wir unterstützen Sie dabei Ihre Förderhöhe und -wahrscheinlichkeit zu maximieren. Bis zu einer Bemessungsgrenze von 4 Mio. EUR können 25% Ihrer F&E-Kosten angerechnet werden. Das entspricht einer Zulage von maximal 1 Mio. EUR. Und das jedes Jahr.
- Ab hier übernehmen wir. GrantLift wird Ihren Antrag auf Forschungszulage einreichen und mit der Bescheinigungsstelle alle noch offenen Fragen klären.
- Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Forschungszulage eingeräumt und in voller Höhe auf Ihre Ertragssteuerschuld angerechnet.
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