Die Forschungszulage soll Deutschland als Forschungs- und Entwicklungsstandort pragmatisch und nachhaltig stärken. Unternehmen können damit rückwirkend ab dem 01.01.2020 (Verjährung zum 31.12.2024) sowie für laufende und zukünftige Projekte bis 2026 Fördermittel erhalten. Bis zu 25 % der internen F&E-Personalkosten (ab 2024 für KMU 35 %) und 15 % der externen Auftragnehmerkosten (ab 2024 17,5 %) sind erstattungsfähig, mit einem jährlichen Fördermaximum von 2,5 bzw. für KMU bis 250 Mitarbeiter 3,5 Millionen Euro. Dies schafft Anreize für Investitionen in Forschung und Entwicklung, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und fördert wissenschaftliche sowie technische Innovationen.