FÜR WEN?
Österreichische KMU und Großunternehmen
FÜR WAS?
Forschung und experimentelle Entwicklung
WIE VIEL?
14% der F&E-Gesamtaufwendungen!
Die Forschungsprämie in Höhe von 14% der Gesamtaufwendungen in Forschung und experimenteller Entwicklung kann von in Österreich ansäßigen Unternehmen aller Größen beantragt werden. Die Forschungsprämie kann von F&E-aktiven Unternehmen aller Branchen rückwirkend (seit 2012) geltend gemacht werden. Es werden sowohl eigene F&E-Kosten, als auch Auftragsforschung, gefördert. Die Förderung der Auftragsforschung ist auf maximal 1 Mio. EUR pro Jahr begrenzt. Die Prämie wird in der Regel als Gutschrift des steuerpflichtigen Unternehmens verbucht, kann unter gewissen Voraussetzungen jedoch auch ausgezahlt werden.
Die Forschungsprämie kann für eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung, zum Beispiel Grundlagenforschung, experimentelle Entwicklung oder industrielle Forschung beantragt werden. Die Entwicklungskosten, einschließlich des Personals, Prototypenherstellung, Testmaterialien und F&E-Investitionen, können abgesetzt werden. Selbst erfolglose F&E-Projekte sind förderfähig.
In Österreich können steuerpflichtige Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten eine Forschungsprämie beantragen.
- Sie füllen einen kurzen Fragebogen aus, der uns bei der Identifikation Ihrer Kosten der betrieblichen Forschung und experimentellen Entwicklung hilft.
- Unser Team aus erfahrenen Ingenieuren, Betriebswirten und Anwälten erarbeiten den Fördermittel-Antrag in enger Abstimmung mit Ihnen. Wir optimieren die Bemessungsgrundlage um die maximale Förderhöhe für Ihr Unternehmen herauszuholen.
- GrantLift wird Ihren Antrag auf die Förderprämie einreichen und eventuelle Rückfragen der Bescheidstelle zur Erstellung Ihres Gutachtens beantworten.
- Nach der Erstellung des Gutachtens wird Ihr Antrag dem Finanzamt zur Verfügung gestellt, welches über die Erteilung der Forschungsprämie entscheidet.
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