FÜR WEN?
Deutsche KMU
FÜR WAS?
Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und Verfahren
FAQ
ZIM FAQ
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt deutsche KMU bei der Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und Verfahren sowie der Optimierung bestehender Innovationen. Auch Forschungsinstitute, Hochschulen und Universitäten im Bereich Forschung und Technologie können ZIM-Fördermittel beantragen. Das Programm fördert Innovationen in allen Technologiebereichen, unabhängig von Interessengebieten. Ihr Projekt muss lediglich innovativ, marktorientiert und risikobereit sein. Mit anderen Worten, jede starke, innovative Idee kann finanzielle Unterstützung erhalten, unabhängig von Sektor oder Forschungsfeld! Die Förderung erstreckt sich auf:
- Einzelprojekte von Unternehmen.
- Projekte, die von mindestens zwei Unternehmen gemeinsam durchgeführt werden.
- Projekte, bei denen mindestens ein Unternehmen und mindestens eine Forschungseinrichtung zusammenarbeiten, einschließlich größerer Verbundprojekte mit verschiedenen Technologien.
- Nationale Innovationsnetzwerke, bestehend aus mindestens sechs Unternehmen.
- Internationale Innovationsnetzwerke, die sich aus mindestens vier mittelständischen Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Deutschland, mindestens zwei ausländischen mittelständischen Unternehmen und einer ausländischen Forschungseinrichtung zusammensetzen.
Die Förderung richtet sich an Unternehmen mit weniger als 500 Vollzeitäquivalenten Beschäftigten und einem maximalen Umsatz von 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von 43 Millionen Euro. In Kooperationsprojekten ist auch die Unterstützung von Unternehmen mit bis zu 1000 Beschäftigten möglich, wenn sie mit einem Partnerunternehmen zusammenarbeiten, das weniger als 500 Beschäftigte hat.
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, deren Höhe von der Größe des Unternehmens abhängt. Die förderfähigen Ausgaben sind auf maximal 550.000 Euro begrenzt. In Kooperations- und Verbundprojekten beträgt die förderfähige Summe (basierend auf den Personalkosten) höchstens 450.000 Euro pro beteiligtem Partner, jedoch insgesamt nicht mehr als 2.300.000 Euro. Bei internationalen Kooperationsprojekten wird nur der Anteil der deutschen Partner finanziell unterstützt. Die förderfähigen Kosten umfassen die Personalkosten, einen pauschalen Gemeinkostenzuschlag und gegebenenfalls externe Auftragskosten der beteiligten Projektpartner. Forschungseinrichtungen können in besonderen Fällen zu 100 Prozent gefördert werden, was sie oft dazu motiviert, an ZIM-Projekten teilzunehmen. Zusätzlich können externe Dienstleistungen zur Unterstützung der wirtschaftlichen Verwertung der Projektergebnisse gefördert werden, wobei die höchstzulässigen Kosten für Beratungsleistungen 60.000 Euro betragen.
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